Für unsere Anlage liegt eine Sondergenehmigung "Erholung" für das Freiland auf.

Auf Basis dieser Sondergenehmigung ist es uns möglich, Bebauungen (Hütten) in Abstimmung mit der Gemeinde Tillmitsch auf unserer Anlage durchführen zu lassen.

In der Sondergenehmigung werden alle Auflagen für die Gestaltung als auch für die Bebauung unserer Parzellen geregelt.
Detaillierte Informationen diesbezüglich, werden bei einem Besichtigungstermin übermittelt. 

Im Zuge der Sondergenehmigung wurden zentrale Dusch- und WC-Anlagen mit Kanalanschluss errichtet. Des Weiteren verfügen alle Parzellen über einen Stromanschluss.